Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen: Baufirmen in der Pflicht

Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen

Bei kleineren Baustellen muss der Eigentümer selbst dafür sorgen, dass die Mülltonnen erreichbar sind

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) weist darauf hin, dass bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich die Abfallentsorgung weiterhin planmäßig erfolgt. Die bauausführende Firma ist – speziell bei Vollsperrungen – rechtlich verpflichtet, die Abfallentsorgung entsprechend zu gewährleisten. Im Regelfall werden laut AWB die Behälter von den Firmen am Grundstück abgeholt und an geeignete Sammelplätze außerhalb der Baustelle gebracht. Hier erfolgt dann die Entleerung der Behältnisse durch den Abfallentsorger. Im Anschluss werden die Gefäße dann wieder durch das Tiefbauunternehmen an das jeweilige Grundstück zurückgebracht. „Die Vertreter der tätigen Firmen vor Ort können hierzu gerne angesprochen werden“, schreibt der AWB in einer Pressemitteilung.

Bei kleineren Baustellen, bei denen die Gefäße von den Bürgerinnen und Bürgern ohne erheblichen Mehraufwand zu transportieren sind, sei es erforderlich, dass die Anwohner ihre Gefäße selbst außerhalb der Baustelle dort platzieren, wo eine gute Anfahrmöglichkeit für den Entsorger besteht. Im Rahmen verschiedener Bauabschnitte könnten natürlich, beispielsweise bei Straßenerneuerungsmaßnahmen, bisweilen temporäre Engpässe entstehen. In diesen Fällen bittet der AWB um Verständnis.