Kreis NR: Ausnahmeregelung/-genehmigung für systemrelevantes Personal

Corona - Systemrelevantes Personal

Auch während der Corona-Epidemie muss die sog. kritische Infrastruktur aufrecht erhalten bleiben. Hierzu zählen u.a. die Einrichtungen, die für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen sowie die Ver- und Entsorgung wichtig sind:

Einrichtungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung:

  • Polizeivollzugsdienst
  • forensische Einrichtungen/ Maßregelvollzug
  • Haftanstalten (JVAs)
  • Berufsfeuerwehr
  • Freiwillige Feuerwehr
  • Katastrophenschutz
  • Technisches Hilfswerk

Einrichtungen des Gesundheitswesen:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Notdienste/ Rettungsdienste
  • Pflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Behinderteneinrichtungen
  • Apotheken
  • Hebammen
  • Medizinische Labore
  • Zahnärzte

Ver- und Entsorgungeinrichtungen:

  • Einrichtungen der Abfall,- Energie- und Wasserwirtschaft

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) hat hierzu eine konkrete Handlungsanweisung herausgegeben (s. unten).

Anliegen der Landesregierung ist es, die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur jederzeit aufrecht zu erhalten und gleichzeitig das Personal der Einrichtungen zu schützen. Deshalb sollen Personen in Schlüsselpositionen, die Kontaktpersonen der Kategorie I zu einem COVID-19-Fall sind, durch die Dienstherren beim örtlichen zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden (Anlage 1 (PDF) »).

Nach Prüfung des Gesundheitsamtes kann eine Legitimationsbescheinigung ausgestellt werden (Anlage 2 (PDF) »), mit der die Quarantäne unter Einhaltung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen ausschließlich für den Arbeitsweg, sowie die Arbeit selbst ausgesetzt wird.

Der rechtliche Rahmen, bzw. die Handlungsanweisung, des MSAGD hierzu: