Religions- und Glaubensgemeinschaften: Gesundheitsamt fordert Infektionsschutzkonzepte an
Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Religions- und Glaubensgemeinschaften oder deren Dachorganisationen sowohl nach der bisherigen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz als auch nach der ab 13. Mai geltenden 6. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Durchführung ihrer Gottesdienste verpflichtet [weiterlesen …]