Antrag auf Lernmittelfreiheit – AB JETZT ONLINE!

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Ab dem kommenden Schuljahr ist auch die Antragstellung auf unentgeltliche Schulbuchausleihe online möglich.

Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen möglich. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.

Übersteigt das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine bestimmte Gebühr ausgeliehen werden. Dies erfolgt bereits seit einiger Zeit über ein Online-Portal.

Wird ein bestimmtes Einkommen unterschritten, erhalten Schülerinnen und Schüler Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei. Diese Antragstellung war bisher lediglich in Papierform möglich.

In Erweiterung des landesweiten Online-Verfahrens zur Beantragung der entgeltlichen Schulbuchausleihe, bietet die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nun auch die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) online zu stellen.

Die Antragstellung für das kommende Schuljahr ist ab sofort unter www.westerwaldkreis.de/schulbuchausleihe »
bis zum 16.03.2020
unter Berücksichtigung der Einkommensgrenzen möglich.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Westerwaldkreises zu finden.