Übersicht Straßensperrung wegen Krötenwanderung

Straßensperrung wegen Krötenwanderung

Die ersten Kraniche wurden auf ihrem Zug gen Norden bereits gesichtet. Meist ein Zeichen, dass sich der Winter bald verabschiedet und der Frühling einziehen wird. Temperaturen ab 7° C und feuchtes, regnerisches Wetter lösen vor allem in den Abendstunden den Wandertrieb von Fröschen, Kröten und Molchen zum Wasser aus. Aus Gründen des Amphibienschutzes und zur Wahrung der Verkehrssicherheit werden im Westerwaldkreis Straßenabschnitte gesperrt, wenn die Wanderungen einsetzen.

Davon sind folgende Straßen betroffen:

  • K 1 vom Waldspielplatz Steinen bis hinter den Haidenweiherdamm. Das Hofgut und die Siedlung Seeburg ist über die K 1 ab der Einmündung von der K2, Campingplatz des Dreifelder Weihers zu erreichen
  • K 54 zwischen Stahlhofen am Wiesensee und Pottum
  • K 78 zwischen Obersayn und Arnshöfen,
  • K 133 zwischen Vielbach und Quirnbach.

Die Straßensperrungen werden durch die zuständigen Straßenmeistereien durchgeführt, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse mit Amphibienwanderungen zu rechnen ist.

An vielen anderen Straßenabschnitten sind Helfer im Einsatz, die aufgestellte Amphibienzäune betreuen und die Tiere in Eimern über die Straßen tragen. Durch deren Einsatz kann an vielen Straßen eine Sperrung vermieden werden. Dort ist seitens der Autofahrer besondere Rücksicht und Vorsicht gefordert. Dazu zählen folgende Straßen:

  • K 2 im Waldbereich nördlich des Golfclubs Dreifelden,
  • K 51 zwischen Seck und Hellenhahn-Schellenberg,
  • K 54 zwischen Stahlhofen und Hergenroth,
  • K 55 zwischen Stahlhofen und Höhn,
  • K 61 zwischen Bölsberg und Kirburg,
  • K 87 zwischen Hahn am See und Elbingen,
  • K 161 zwischen Heilberscheid und Anschlussstelle an die L 313 im Gelbachtal,
  • L 293 am Basaltpark in Bad Marienberg,
  • L 304 am Hofgut  Adenroth.

An anderen Stellen sollen Hinweisschilder mit dem Krötensymbol und gelbe Blinklichter die Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tiere und zu einer langsameren Fahrweise veranlassen.

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein. Gesperrte Straßenabschnitte sind tabu und dürfen zur Zeit der Laichwanderung nicht befahren werden. Gekennzeichnete Straßenabschnitte, Straßen durch Waldgebiete, Straßen entlang oder in der Nähe von Wasserflächen sollten vorsichtig, mit reduzierter Geschwindigkeit, passiert werden. Eine rücksichtsvolle Fahrweise kostet kaum Zeit, rettet aber zahlreichen Amphibien das Leben.