Wegraine als Lebens- und Rückzugsraum: Mäharbeiten von Wegrändern im Westerwaldkreis sollen pausieren

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Foto: Pressestelle Westerwaldkreis

Wegraine sind typische Rückzugsorte für allerlei Arten: für Wildbienen oder Schmetterlinge, denen anderswo die Blüten fehlen, für Wiesenpflanzen auf der Flucht vor zu viel Dünger, für Insekten, die in abgestorbenen Pflanzenstengeln überwintern, aber auch für Feldhasen, die diese als Deckung nutzen. Je mehr Leben im Wegrand ist, umso mehr gibt es ein Gleichgewicht zwischen den Arten, was sich wiederum auf die Bestände von Schädlingen in den benachbarten Nutzflächen regulierend auswirkt.

Die Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises appelliert daher an Landwirte und die Ortsgemeinden, die bunten Wegränder als Lebensraum für unsere vielfältigen Arten zu belassen. In der Zeit von Oktober bis Februar eines jeden Jahres bieten sich optimale Termine für Pflegearbeiten, auch im Einklang mit den Vorgaben des Naturschutzrechts an.

Um einen möglichst guten Effekt zu erreichen, sind folgende Pflegehinweise wichtig: die Mahd sollte möglichst mit Balken- oder Kreiselmäher erfolgen, da das Schnittgut nicht zerkleinert wird und Insekten sowie Kleintiere eine sehr gute Überlebenschance haben. In einem zweiten Arbeitsgang oder mit angehängtem Gerät wird das abgeschnittene Material sodann abgeräumt. Außerdem sollte die Bearbeitungshöhe 10 cm nicht unterschreiten. Abschließend wird empfohlen, nicht den gesamten Weg beidseitig zur gleichen Zeit zu mähen, sondern besser im Wechsel nur eine der Wegseiten zu bearbeiten.

Für Rückfragen steht die Naturschutzbehörde des Umweltreferats gerne zur Verfügung. Sie sind telefonisch unter den Rufnummern 02602/124 273, -296 und-213 bzw. per E-Mail Franz.Kemper@westerwaldkreis.de, Frank.Buchstaeber@westerwaldkreis.de oder
Anna-Lena.Eisel@westerwaldkreis.de erreichbar.